Welche Fristen muss ich beim Wechsel in die Private beachten?
Als freiwillig Versicherter können Sie Ihrer gesetzlichen Kasse mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen – am 15.07. beispielsweise mit Wirkung zum 31.09. Wenn Ihr Einkommen im laufenden Jahr erstmals die Versicherungspflichtgrenze von 46.800 Euro übersteigt, können Sie der gesetzlichen Kasse erst zum Jahresende kündigen. Voraussetzung: die Einkommenserhöhung besteht auch im kommenden Jahr weiter.