Die Rückkehr in die Gesetzliche ist möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Konkret müssen Sie als Rückkehrwilliger nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3900 Euro monatlich betragen hat. Arbeitslosigkeit: wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt grundsätzlich gesetzlich versichert.