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Amulante Behandlung

Hier fallen alle Kosten hinein, die der normale Hausarzt, Fachärzte etc., und Heilpraktiker berechnen. Ebenso Vorsorgen (außer Zähne) und Behandlungen in der Ambulanz eines Krankenhauses. Die Verordnungen der Behandler, wie Massage, Krankengymnastik, Wärme-/Kältebehandlung, Bestrahlung, Reizstrom, Brille, andere Hilfsmittel (Einlagen, Gehstützen etc.), Medikamente gehören auch zur ambulanten Behandlung.
Nicht dazu gehören also Krankenhaus-Behandlungen (bei mindestens einer Übernachtung), und der Zahnarzt.
Der ambulante Tarif der Versicherer leistet für all dieses. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird darauf angewendet.

Alkoholklausel Abkürzungen
Alternative Behandlungsmetoden Stationäre Kur
Ambulante Behandlung Leistungseinschränkung
Beitragsrückerstattung Mehrbettzimmer
Check-Up Refraktionsbestimmung
Dynamik Krankentagegeld Regelhöchstsatz
Existenzgründer-Tarife Selbstbeteiligung
Heilmittel Stationäre Behandlung
Hilfsmittel Vorsorge-Untersuchungen
Karenzzeit Wahlleistungen
Krankentagegeld Wartezeiten
Krankenhaus-Tagegeld Zahnbegrenzung
Kündigungsverzicht Beitragsbemessungsgrenze 2007
Ambulante Kur Pflichtversicherungsgrenze 2007

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