logo
 

Impressum  Kontakt  Sitemap

 

Pflichtversicherungsgrenze 2007

Die aktuelle Pflichtversicherungsgrenze 2007 wurde gegenüber dem Jahr 2006 vom Gesetzgeber um 450 Euro angehoben.
Die Pflichtversicherungsgrenze 2007 liegt demnach bei einem Jahreseinkommen von 47.700.- Euro (diese entspricht somit bei 12 Monatsgehältern monatlich 3975,- Euro).
Bei 13 Monatsgehältern genügen aber z.B. schon 3670,- Euro brutto monatlich um die Pflichtgrenze zu überschreiten.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 oder früher in der privaten Krankenversicherung waren, gilt eine geringere Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 42.750 Euro/Jahr - monatlich 3.562,50 Euro Euro (für Ost und West).
Wichtig zu beachten ist :
Für Angestellte ist der Wechsel von der GKV in die PKV nur noch dann möglich, wenn Sie 3 Jahre lang hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben.

Alkoholklausel Abkürzungen
Alternative Behandlungsmetoden Stationäre Kur
Ambulante Behandlung Leistungseinschränkung
Beitragsrückerstattung Mehrbettzimmer
Check-Up Refraktionsbestimmung
Dynamik Krankentagegeld Regelhöchstsatz
Existenzgründer-Tarife Selbstbeteiligung
Heilmittel Stationäre Behandlung
Hilfsmittel Vorsorge-Untersuchungen
Karenzzeit Wahlleistungen
Krankentagegeld Wartezeiten
Krankenhaus-Tagegeld Zahnbegrenzung
Kündigungsverzicht Beitragsbemessungsgrenze 2007
Ambulante Kur Pflichtversicherungsgrenze 2007

Starten Sie Ihren Persönlichen Beitragsvergleich

 

   
 

 

Linktausch
 Webtips 2 3 4 5 6 7 8 9

 

 

 

 

 

Grundlagen Angestellte Ärzte Beamte Studenten Vergleich Test Selbständige Freiberufler