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Selbstbeteiligung

Bedeutet, daß bis zu gewissen Größen die Kosten vom Versicherten noch selbst getragen werden. Es handelt sich gewöhnlich um jährliche (kumulierte) Größen. Beträgt die SB z.B. 300,- Euro, zahlt man das noch selbst. Fallen diese 300,- Euro an Kosten nicht an, braucht man die SB nicht bzw. nur die anteilig zu zahlen.- Gewöhnlich bezieht sie sich auf den ambulanten Behandlungsbereich.
Bei sogenannten Kompakt-Tarifen (nicht unterteilt in ambulant, Zahn, Krankenhaus) gilt die SB meist "über alles"; also egal, woher die Kosten kommen, bis zu dieser Höhe zahlt man selbst.
Es gibt z.T. auch %-SB, dann wird von der 1.Rechnung an z.B. 80 oder 90 % geleistet, der verbleibende Rest ist die SB. Gewöhnlich (und sinnvollerweise) ist die jährliche Summe dieser SB auf eine bestimmte Höhe pro Jahr begrenzt.

Alkoholklausel Abkürzungen
Alternative Behandlungsmetoden Stationäre Kur
Ambulante Behandlung Leistungseinschränkung
Beitragsrückerstattung Mehrbettzimmer
Check-Up Refraktionsbestimmung
Dynamik Krankentagegeld Regelhöchstsatz
Existenzgründer-Tarife Selbstbeteiligung
Heilmittel Stationäre Behandlung
Hilfsmittel Vorsorge-Untersuchungen
Karenzzeit Wahlleistungen
Krankentagegeld Wartezeiten
Krankenhaus-Tagegeld Zahnbegrenzung
Kündigungsverzicht Beitragsbemessungsgrenze 2007
Ambulante Kur Pflichtversicherungsgrenze 2007

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