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Wahlleistungen

Dies bedeutet grundlegend, dass man von einem Arzt bzw. anderem Behandler seiner Wahl behandelt werden kann. Meist bezogen aufs Krankenhaus.
Es gibt die Wahlleistung Arzt, also dass man sich den Arzt im Krankenhaus frei wählen kann. Das kann der Chefarzt oder sein Stellvertreter sein, muß es aber nicht.
Und es gibt die Wahlleistung Unterbringung, womit das 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer gemeint ist. In der Praxis (im Krankenhaus, und nach den Tarifen des Marktes) sind beide Wahlleistungen miteinander verbunden. Bessere Unterbringung gibt es meist nur bei gleichzeitiger Wahlarzt-Behandlung.

Alkoholklausel Abkürzungen
Alternative Behandlungsmetoden Stationäre Kur
Ambulante Behandlung Leistungseinschränkung
Beitragsrückerstattung Mehrbettzimmer
Check-Up Refraktionsbestimmung
Dynamik Krankentagegeld Regelhöchstsatz
Existenzgründer-Tarife Selbstbeteiligung
Heilmittel Stationäre Behandlung
Hilfsmittel Vorsorge-Untersuchungen
Karenzzeit Wahlleistungen
Krankentagegeld Wartezeiten
Krankenhaus-Tagegeld Zahnbegrenzung
Kündigungsverzicht Beitragsbemessungsgrenze 2007
Ambulante Kur Pflichtversicherungsgrenze 2007

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